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Ziele & Projektergebnisse

Stand 26.02.2025

Ausgangslage

Das motivierte Lehren und Lernen an den Schulen wird mit einer Vielfalt an Feedbackmethoden unterstützt. Formative Rückmeldungen während des Lehr- und Lernprozesses und summative Leistungsbewertungen an dessen Ende werden mit dem englischen Begriff Assessments zusammengefasst. Sie können digital gestützt oder analog erfolgen. Das Projekt befasst sich lediglich mit den digitalen Methoden, da im Vergleich zu den analogen hier ein grosser Bedarf nach Wissensaufbau und pädagogischem Erfahrungsaustausch besteht. Stichworte sind u.a. adaptives, selbstgesteuertes, kooperatives, selbstgesteuertes Lernen, Einsatz von KI, Orts- und Zeitunabhängigkeit, effiziente Administration, u.a.m.

Das hohe Tempo der technischen Veränderungen und Bedenken zu Datenschutz und Datensicherheit verunsichern Lehrpersonen und Lernende beim Einsatz von eAssessments. Dies stellt eine Hürde für die Weiterentwicklung der Beurteilungskultur dar. Das Projekt setzt hier an.

Das Projekt macht pädagogische Bedürfnisse der Schulen Sek II sichtbar. Der Rechtsrahmen wird beschrieben, und es wird beurteilt, ob bestehende technische Lösungen die Bedürfnisse rechtskonform unterstützen könnten. Konkrete Empfehlungen sollen Orientierung geben, damit sich Praktiken, Verfahren und Haltungen zu eAssessments weiterentwickeln. Siehe Artikel in der Zeitschrift Gymnasium Helveticum 5/2024.

Projektergebnisse

Ergebnisse der Etappe 1: Sept. 24 - Jan. 25

Pädagogische Bedarfsanalyse

Um die Vielfalt an pädagogischen Bedürfnissen rund um künftige eAssessments an den Schulen Sek II im Kanton Zürich pragmatisch erfassen und sichtbar machen zu können, wurde im Herbst 2024 die pädagogische Bedarfsanalyse durchgeführt. 2174 Lernenden, 544 Lehrpersonen, 35 Schulleitungsmitglieder nahmen an der Befragung teil. Sie ist vom Schweizerischen Zentrum für die Mittelschule und für Schulevaluation auf der Sekundarstufe II (ZEM CES) im Auftrag des DLH im Herbst 2024 durchgeführt worden.

Bericht Projekt Digitale Leistungserhebung - eAssessments im Unterricht: Bericht zum Teilprojekt Pädagogische Bedarsanalyse ZEM CES und Digital Learning Hub Sek II 2024

Im Bericht werden Bedürfnisse an eAssessment-Methoden je nach Kontext groben Clustern zugeordnet.

Er zeigt, dass Schulen Sek II den Begriff digitale Leistungserhebungen heute vor allem mit Prüfungen (summativen Assessments) und mit Multiple-Choice-Aufgaben oder Freitextantworten verbinden. Das Potential des Einsatzes digitaler Medien im Bereich der formativen Leistungserhebungen und der Förderung überfachlicher Kompetenzen wird noch nicht ausgeschöpft.

Der Bericht beschreibt zudem zusammenfassend vier zentrale Entwicklungslinien für ein zukünftiges «Ökosystem zur Lernbegleitung und Lernstandserhebung»:

  1. Es soll zulassen, den Einsatz von KI zu steuern, also KI gezielt und sektoriell ein- und auszuschalten.
  2. Es soll flexible Formen der Zusammenarbeit unter Lehrpersonen ermöglichen.
  3. Es benötigt ein hohes Vertrauenspotential bezüglich der Zukunftssicherheit der eingesetzten Tools, eine intuitive Bedienbarkeit und die Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse.
  4. Es soll die Nutzung der Daten klären, namentlich auch im Bereich der individualisierten Lernbegleitung und Förderung (adaptive Systeme, Learning Analytics) und für transparente, ethisch und rechtlich geklärte Datenflüsse sorgen.
Rechtliche Grundlagen zu eAssessments

Die rechtlichen Grundlagen zur digitalen Leistungserhebung unterliegen grundsätzlich den gleichen Anforderungen wie die analoge Leistungserhebung, vgl.:

Aufzählung rechtlicher Grundlagen zur Leistungserhebung von Schülerinnen und Schülern bzw. Lernenden

Die Bestimmungen zur Gestaltung und Durchführung von Prüfungen, zur Bewertung sowie zur Sicherstellung der Rechtsgleichheit bleiben auch bei der digitalen Leistungserhebung massgebend. So muss z.B. die Bewertung bei digital durchgeführten Prüfungen wie bei analogen Prüfungen nachvollziehbar sein. Wird z.B. ein Nachteilsausgleich gewährt, müssen die notwendigen Hilfsmittel und Massnahmen an die Prüfungsform angepasst werden (z.B. Zeitzuschlag).

Der Einsatz digitaler Technologien bringt Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz. Nicht jede E-Assessment-Software eignet sich zum Bearbeiten von Personendaten. Vor der Einführung einer E-Assessment-Software ist zu klären, ob die einzusetzende Software den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Insbesondere muss abgeklärt werden, welche Personendaten in welchem Umfang bearbeitet werden und welche Schutzmassnahmen zur Verfügung stehen.

Die Verantwortung für die Personendaten liegt bei der Schule, welche die Dienste und Produkte einsetzt. Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich gibt auf der Website Orientierungshilfen zu den Auswahlkriterien und zur Risikobewertung an.

Technische Rahmenbedingungen

Die IKT Sek II beschreibt die standardisierte IKT-Infrastruktur, welche für alle Mittel- und Berufsfachschulen zur Anwendung kommen wird, wie Netzwerk, Speicher, Endgeräte (PCs, Drucker etc.) sowie die Arbeitsplatz- und Softwareverwaltung. Mehr dazu hier: IKT Sek ll – DiWaSek II und in der Wissensdatenbank DSC Sek II.

Konkrete Antworten zu technischen Fragen im Zusammenhang mit eAssessments und der Anwendung von generativer KI im Unterricht sind unter folgenden Links zu finden:

Aktuelle verfahrenstechnische Praxis an Schulen Sek II

Von März bis September 2024 sind an 39 Schulen Sek II verfahrenstechnische Daten erhoben worden, um für das Projekt eine solide Datengrundlage zum IST-Zustand zu erstellen.

Die Resultate sind hier zusammengefasst:

Heutige verfahrenstechnische Praxis bei eAssessments an Schulen Sek II im Kanton Zürich. Untersuchung im Rahmen des Projekts Digitale Leistungserhebung – eAssessments im Unterricht. Kurzzusammenfassung der Resultate

Ergebnisse der Etappe 2: Feb. 25 - Nov. 25

(folgen)

Ergebnisse der Etappe 3: Dez. 25 - März 26

(folgen)