DLH-Innovationsfonds Schulen der Berufsbildung und Mittelschulen des Kantons Zürich
Die beiden DLH-Innovationsfonds der Schulen der Berufsbildung und der Mittelschulen des Kantons Zürich fördern die Entwicklung und Verbreitung von innovativen, digital gestützten Unterrichtsprojekten durch die Lehrpersonen. Die DLH-Innovationsfonds tragen so zur praxisnahen Umsetzung des digitalen Wandels an den Schulen bei.
Über den DLH-Innovationsfonds geförderte Projekte stehen allen Lehrpersonen des Kantons Zürich zur Verfügung.


Innovation in Schulprojekten ist schwer zu definieren, da sie viele Formen annehmen kann. Sie umfasst sowohl neue Ansätze als auch die Weiterentwicklung bestehender Projekte. Ziel ist es, das Lernen und Lehren für alle Beteiligten – Schülerinnen, Lehrerinnen und die Schulleitung – zu verbessern unf zeitgemäss zu gestalten.
Innovation kann durch die Einführung neuer Lehrmethoden, den Einsatz moderner Technologien oder die Anpassung des Unterrichts an individuelle Bedürfnisse erreicht werden. Auch die kreative Weiterentwicklung bereits vorhandener Projekte zählt als Innovation. Es geht darum, traditionelle Methoden zu hinterfragen und den Unterricht relevanter und effektiver zu gestalten.
Bis die Themen bildungsrelevant werden, vergeht meistens eine gewisse Zeit. Es lohnt sich daher einen Blick nach vorne zu werfen.
Innovative Betriebe und Forschungseinrichtungen: Es gibt einige Lehrbetriebe und Hochschulen, die sich nahe an der technologischen Entwicklung bewegen und die digitalen Prozesse, Dienstleistungen und Produkte in ihren Arbeits- und Forschungsalltag integriert haben.
Geschäfts- und Technologietrends: Gartner ist eine Firma, die sich auf Geschäfts- und Technologietrends spezialisiert hat. Bekannt ist der Gartner-Hypecycle. Auf der Website findet man in der Regel die aktuellen Trends: https://www.gartner.com/
Bildungsinnovation: Ein guter Ausgangspunkt für den Technologiewandel in der Bildung ist der «EDUCAUSE Horizon Report™ | Teaching and Learning Edition» https://library.educause.edu/resources/2023/5/2023-educause-horizon-report-teaching-and-learning-edition oder https://educause.edu
Digital Learning Hub Sek II - Online Community: Im Teams «DLH Community» enthalten verschiedene Kanäle Beiträge zur Bildungsinnovation. Das könnte ein weiterer möglicher Ausgangspunkt sein, um Innovationspotenzial aufzuspüren.
Communities of Practices des DLH: Der Austausch in Teams zu gewissen Themenfeldern oder digitalen Tools mit anderen Lehrpersonen lohnt sich. (https://dlh.zh.ch/home/cops)
Die Jury, welche den Entscheid zur Förderung von Projekten fällt, ist breit abgestützt. Sie bewertet die Projekte nach den festgelegten Kriterien (siehe Rahmenbedingungen: Was wird gefördert?).
Der DLH informiert die Antragsstellenden über den Jury-Entscheid. Über die Begründung der Entscheide der Jury werden keine Auskünfte erteilt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Innovationsvorhaben und -projekte werden sichtbar und verfügbar gemacht, damit weitere Lehrpersonen Inspiration zur Unterrichtsentwicklung erhalten, Erfahrungen im DLH-Netzwerk austauschen und Unterrichtsprojekte nutzen können.
Nach dem Förderentscheid startet das Projekt. Die Projektbeschreibungen werden von DLH-Mitarbeitenden aufbereitet und in Absprache mit den Lehrpersonen öffentlich publiziert.
Nach Abschluss des Projektes (in der Regel spätestens 3 Jahre nach dem Start) veröffentlichen DLH-Mitarbeitende die Projektdokumentation, wieder nach Absprache mit den Lehrpersonen.
Projekteingaben werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
Formale Kriterien | Folgende formale Kriterien müssen erfüllt sein, damit der Projektantrag der Jury unterbreitet werden kann. | |
---|---|---|
1 |
Teamarbeit |
Ein Unterrichtsprojekt wird von einer Lehrpersonengruppe gemeinsam entwickelt. Die Projektgruppe definiert die Rollen der einzelnen Mitglieder. Die entlastungsberechtigten Lehrpersonen sind an einer Schule der Sekundarstufe II des Kantons Zürich angestellt. Die Projektleitung verfügt über eine unbefristete Anstellung im Kanton Zürich. |
2 |
Unterstützung durch die Schulleitung |
Die Schulleitung wird über das Unterrichtsprojekt informiert und unterstützt es. Für Projekte in der Berufsbildung ist zudem eine schriftliche Bewilligung der Schulleitung erforderlich. |
Materielle Kriterien | Die Jury beurteilt die Unterstützungswürdigkeit auf Grund der untenstehenden fünf materiellen Kriterien. Der Nachweis der Unterstützungswürdigkeit der einzelnen Projektarbeitsschritte obliegt dem Antragsteam. | |
1 |
Innovation |
Das Unterrichtsprojekt hat Innovationspotential. Es basiert auf einem originellen, zukunftsweisenden bzw. fantasievollen pädagogischen, didaktischen, technischen oder organisatorischen Ansatz. Es kann sich zum Beispiel um die Umsetzung aktueller Forschungsergebnisse, um die Weiterentwicklung bestehender innovativer Ansätze oder um eine ganz eigene neue Idee handeln. |
2 |
Didaktisches Konzept |
Das didaktisch-unterrichtsorganisatorische Konzept bildet den Kern des Unterrichtsprojekts. Es verbindet Innovation und Digitalität, sowie die potenziell breite und langfristige Nutzung. Es zeigt auf, welche fachlichen und überfachlichen Kompetenzen gefördert werden, wie diese evaluiert werden und welche Rolle die Technik und die Lehrpersonen dabei spielen. |
3 |
Digitalität |
Im Unterrichtsprojekt werden digitale Kompetenzen gefördert: Anwendungskompetenz, Medienkompetenz oder Informatikkompetenz. Digitale Medien werden zur Förderung von konstruktiven und interaktiven Lernaktivitäten im Wechselspiel mit analogen Unterrichtsmethoden eingesetzt. |
4 |
Evaluation |
Das Unterrichtsprojekt wird mindestens einmal mit einer Klasse durchgeführt, reflektiert und evaluiert. Das Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Evaluation erfolgt ist. Dies soll innerhalb von drei Jahren der Fall sein. |
5 |
Breite und langfristige Nutzung |
Das Unterrichtsprojekt ist für viele Lehrpersonen innerhalb eines Fachgebiets oder auch fachübergreifend anwendbar und auf lange Frist nutzbar. |
Der Innovationsfonds unterstützt Projekte im Rahmen von 150-800 Arbeitsstunden. Grössere Projekte werden über den Kanal der Schulinnovationsprojekte behandelt, kleinere Projekte können direkt von den Schulen finanziert werden; entsprechende Projektanträge sind direkt an die Schulen zu stellen.
Falls für das Projekt zusätzliche Mittel als nötig erachtet werden - z.B. für Lizenzen, externe Fachberatung, technische Infrastruktur - müssen diese bei der Eingabe des Projektantrages begründet und mit einer aktuellen Offerte belegt werden. Maximal mögliche Sachzuwendung pro Projekt: CHF 5000.-. Ein nachträglicher Anspruch auf Finanzierung kann nicht geltend gemacht werden.
Ein Projekt dauert in der Regel maximal 3 Jahre, wobei drei Phasen durchlaufen werden: 1) Planung und Ausarbeitung 2) Einsatz im Unterricht 3) Evaluation. Das Projekt gilt als abgeschlossen, wenn das Projekt mindestens einmal von der Lehrperson mit einer Klasse durchgeführt wurde und die Evaluation erfolgt ist.
Die Evaluation soll zeigen, inwieweit mit dem entwickelten Unterrichtsprojekt die beabsichtigten pädagogischen Ziele bereits erreicht werden konnten in dieser Erstumsetzung und welche «Learnings» daraus gezogen werden können (Was hat in der Umsetzung geklappt, was gar nicht? Wo liegt Entwicklungspotential, wo nicht?) Diese Dokumentation publiziert der DLH und macht die Erkenntnisse somit einem breiten Lehrpersonenkreis zugänglich.
Der Digital Learning Hub Sek II führt die Geschäftsstellen der Innovationsfonds. Er organisiert das gesamte Verfahren von der Einreichung und Auswahl der Projekte, über die Jury und Kommunikation bis hin zur Finanzabwicklung und Publikation. Darüber hinaus vermittelt der DLH Beratungsangebote, u.a. vom Bereich Education Technology (EdTech) des Digital Service Centers Sek II des Kantons Zürich (DSC). Beratungen können inhaltlich auf das jeweilige Projekt, aber auch überfachlich als Projektmanagementberatung oder Teambildungsberatung ausgerichtet sein.
Das EdTech-Team berät bei der Erarbeitung von Prototypen, z.B. mit Informationen zu bereits existierenden Services, laufenden Projekten, rechtlichen Themen, fachlicher Expertise (z.B. LMS, CMS, Mediamatik) und Datenschutz. DSC-Standardservices und -Leistungen können im Rahmen der Projekte eingesetzt werden.
Füllen Sie für den provisorischen Projektantrag und anschliessend für den definitiven Projektantrag folgendes Wordfile aus:
Laden Sie den provisorischen und später den definitven Projektantrag hier hoch:
Für Fragen vor dem Projektstart und für die Einreichung der provisorischen und definitiven Projektanträge:
Christian Roduner ifbb@dlh.zh.ch
Für Fragen während der Projektausarbeitung:
Jürg Widrig juerg.widrig@dlh.zh.ch
Für Fragen vor dem Projektstart und für die Einreichung der provisorischen und definitven Projektanträge:
Natalie Streiff ifms@dlh.zh.ch
Für Fragen während der Projektausarbeitung:
Jürg Widrig juerg.widrig@dlh.zh.ch